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   VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453   

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https://dejure.org/2010,6418
VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453 (https://dejure.org/2010,6418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2010 - 15 B 10.1453 (https://dejure.org/2010,6418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2010 - 15 B 10.1453 (https://dejure.org/2010,6418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltendmachung, ein Anspruch habe bis zur Rechtslagenänderung bestanden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des vormaligen Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung auf Antrag des Bauherren bei Ablehnung des Bauantrags wegen des Inkrafttretens einer Rechtsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Feststellung des vormaligen Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung auf Antrag des Bauherren bei Ablehnung des Bauantrags wegen des Inkrafttretens einer Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 310
  • DÖV 2011, 285
  • BauR 2011, 989
  • ZfBR 2011, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1994 - III ZR 37/93

    Amtshaftung bei Ablehnung einer Bauvoranfrage; Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden trifft, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Erst in diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welche Bearbeitungszeit im konkreten Fall noch angemessen war (BGH vom 9.6.1994 NJW-RR 1994, 1171) und ob die handelnden Amtsträger ein Verschulden trifft, welches Haftungsansprüche auslöst (vgl. z.B. BGH vom 11.6.1992 NVwZ 1992, 1119 zur Frage, ob ein Planungsausschuss zu Recht noch eingeschaltet wurde; ebenso BGH vom 23.1.1992 BayVBl 1992, 444).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Dies betrifft etwa die Fälle, in denen ein Vorhaben nach Ablauf einer Veränderungssperre bis zum Erlass eines Bauleitplanes oder einer erneuten Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum genehmigungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74 ff.; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04 RdNr. 2).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04

    Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Dies betrifft etwa die Fälle, in denen ein Vorhaben nach Ablauf einer Veränderungssperre bis zum Erlass eines Bauleitplanes oder einer erneuten Veränderungssperre für einen bestimmten Zeitraum genehmigungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG vom 28.4.1999 BVerwGE 109, 74 ff.; vom 21.10.2004 Az. 4 B 76/04 RdNr. 2).
  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 202/94

    Amtspflichtverletzung und Rechtsirrtum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Die Zivilgerichte sind dabei an die (rechtskräftige) Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses - oder in einem bestimmten Zeitraum - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestand, gebunden (BVerwG vom 2.10.1998 a.a.O.; BGH vom 28.9.1995 NVwZ-RR 1996, 65).
  • VGH Bayern, 10.03.2004 - 26 BV 02.1127
    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    (1) Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog kann die Feststellung begehrt werden, dass die Baugenehmigungsbehörde verpflichtet war, vor Inkrafttreten der Veränderungssperre die beantragte Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG vom 2.10.1998 NVwZ 1999, 523; BayVGH vom 10.3.2004 Az. 26 BV 02.1127 RdNr. 38).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Auf Antrag der Kläger hat der Senat die Berufungen gegen das Urteil hinsichtlich des feststellenden Teiles wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit zugelassen (Az.: 15 ZB 10.1339); im Übrigen wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az.: 15 ZB 09.1235).
  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1453
    Die genaue Bestimmung der Anspruchsgrundlagen ist allerdings den Zivilgerichten ebenso zu überlassen wie die Frage, in welchem Umfang in derartigen Fällen eine Entschädigung in Betracht kommt (BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.; BGH vom 3.7.1997 BayVBl 1998, 764).
  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 15 B 19.666

    Erfolglose Berufung für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer

    Im Berufungsverfahren hat er keinerlei Angaben zur Schadenshöhe und den einzelnen Schadenspositionen gemacht, sondern sich unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats vom 29. November 2010 (15 B 10.1453 - BayVBl 2011, 248) auf den Standpunkt gestellt, dies sei nicht erforderlich.

    3.2 Soweit sich aus der Entscheidung des Senats vom 29. November 2010 (a.a.O.) eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich des Fortsetzungsfeststellungsinteresses ergeben sollte, hält der Senat jedenfalls seit seiner Entscheidung vom 27. März 2014 (15 ZB 12.1562 - juris Rn. 12) daran nicht mehr fest.

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.1662
    Diese Feststellung umfasst allein die materiell-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, jedoch nicht die Frage, ab welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum die Bauaufsichtsbehörde den Bescheid hätte erlassen müssen (BayVGH vom 29.11.2010 BayVBl. 2011, 248 - juris - RdNr. 19 f.).

    Der Antrag ist jedoch gemäß § 88 VwGO dahin auszulegen, dass sich die begehrte Feststellung auf einen Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung vor erstmaligem Inkrafttreten der Veränderungssperre vom 23. März 2012 bzw. dem nochmaligen Erlass am 4. Juli 2012 bezieht (vgl. zur Auslegung eines entsprechenden Feststellungsantrags BayVGH vom 29.11.2010 BayVBl. 2011, 248 - juris - RdNr. 15).

  • VG Würzburg, 07.07.2021 - W 6 K 21.140

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Versagungsgegenklage als Untätigkeitsklage,

    Danach ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.10.1980 - 4 C 3/78 - BVerwGE 61, 128 und U.v. 27.3.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 m.w.N.; BayVGH, U.v. 22.10.2008 - 22 BV 06.2701 - BeckRS 2008, 40766 und B.v. 29.11.2010 - 15 B 10.1453 - BayVBl. 2011, 248), wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2020 - 1 OA 89/20

    Abhilfe; Erledigung; Erledigungsgebühr; Fortsetzungsfeststellungsklage

    Gedient wäre der Klägerin allenfalls mit einer Feststellung dahingehend, dass der Anspruch bereits für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit bestanden hätte, da nur daraus ein Verzögerungsschaden abgeleitet werden könnte (zur zusätzlichen Schwierigkeit, dass der zusätzlich erforderliche Ablauf einer angemessenen Bearbeitungsfrist nicht Gegenstand des Fortsetzungsfeststellungsausspruchs wäre, VGH München, Beschl. v. 29.11.2010 - 15 B 10.1453 -, NVwZ-RR 2011, 310 = juris Rn. 19 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2011 - 1 LA 23/11

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Inkrafttreten eines Änderungsbebauungsplanes

    Der Senat hat demgegenüber mit Schreiben vom 10.06.2011 auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.11.2010 - 15 B 10.1453 - hingewiesen, dessen veröffentlichte Fassung (NVwZ-RR 2011, 310) zur Zeit der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung und der (nachfolgenden) Absetzung des Urteils noch nicht erschienen war.
  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 15 B 10.1439

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags; klärungsfähiges

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 15. Senats vom 29. November 2010 (VG Augsburg, Entscheidung vom 19. März 2009, Az.: Au 5 K 07.424) --/ 15 B 10.1453 Großes Staats- Au 5 K 07.424 wappen.
  • VG München, 23.11.2011 - M 9 K 10.959

    Veränderungssperre; Heilung bei fehlendem Satzungsbeschluss; Rückwirkung;

    Im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage richtet sich die Feststellung allein auf die materiell-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, nicht jedoch darauf, ab welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum die Bauaufsichtsbehörde den Bescheid gegebenenfalls hätte erlassen müssen (BayVGH vom 29.11.2010, Az: 15 B 10.1453 RdNr. 20).
  • VG Ansbach, 07.11.2012 - AN 9 K 12.00485

    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage und einer isolierten

    Denn es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Frage, ob die Baugenehmigung materiell-rechtlich hätte erteilt werden müssen, die Gegenstand eines klärungsfähigen Rechtsverhältnisses sein kann, und der Frage, ab wann die Baugenehmigungsbehörde in zeitlicher Hinsicht zum Erlass eines entsprechenden Genehmigungsbescheides verpflichtet ist; letzteres kann nur Gegenstand eines vor den Zivilgerichten zu führenden Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses sein (BayVGH, Beschluss vom 29.11.2010, NVwZ-RR 2011, 310).
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